
Antrag auf Schulassistenz

Antrag auf Schulassistenz
So funktioniert der Antrag - Schritt für Schritt erklärt
So funktioniert der Antrag - Schritt für Schritt erklärt
So funktioniert der Antrag - Schritt für Schritt erklärt
So funktioniert die Beantragung
Schulbegleitung beantragen in Brandenburg
Schulbegleitung beantragen in Brandenburg
Schulbegleitung beantragen in Brandenburg
Eine Schulbegleitung, auch Schulassistenz oder Integrationshelfer genannt, kann Ihrem Kind helfen, erfolgreich und mit Freude zu lernen und seinen Platz in der Klassengemeinschaft zu finden. Das gilt unabhängig davon, ob bei Ihrem Kind ADHS, Autismus, eine Lernschwäche oder eine andere Diagnose vorliegt.
Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und zählt zu den Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Diagnosen, gleichberechtigt am Schulunterricht teilzunehmen. Der gesetzliche Anspruch auf diese Unterstützung ist im Sozialgesetzbuch verankert.
Wir von Splash möchten Sie ermutigen, diesen wichtigen Schritt für Ihr Kind zu gehen und stehen Ihnen dabei von Anfang an zur Seite.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie in Brandenburg Schritt für Schritt eine Schulbegleitung beantragen, welches Amt zuständig ist und wie wir Sie im gesamten Prozess unterstützen.
Eine Schulbegleitung, auch Schulassistenz oder Integrationshelfer genannt, kann Ihrem Kind helfen, erfolgreich und mit Freude zu lernen und seinen Platz in der Klassengemeinschaft zu finden. Das gilt unabhängig davon, ob bei Ihrem Kind ADHS, Autismus, eine Lernschwäche oder eine andere Diagnose vorliegt.
Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und zählt zu den Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Diagnosen, gleichberechtigt am Schulunterricht teilzunehmen. Der gesetzliche Anspruch auf diese Unterstützung ist im Sozialgesetzbuch verankert.
Wir von Splash möchten Sie ermutigen, diesen wichtigen Schritt für Ihr Kind zu gehen und stehen Ihnen dabei von Anfang an zur Seite.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie in Brandenburg Schritt für Schritt eine Schulbegleitung beantragen, welches Amt zuständig ist und wie wir Sie im gesamten Prozess unterstützen.
Eine Schulbegleitung, auch Schulassistenz oder Integrationshelfer genannt, kann Ihrem Kind helfen, erfolgreich und mit Freude zu lernen und seinen Platz in der Klassengemeinschaft zu finden. Das gilt unabhängig davon, ob bei Ihrem Kind ADHS, Autismus, eine Lernschwäche oder eine andere Diagnose vorliegt.
Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe und zählt zu den Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Sie ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Diagnosen, gleichberechtigt am Schulunterricht teilzunehmen. Der gesetzliche Anspruch auf diese Unterstützung ist im Sozialgesetzbuch verankert.
Wir von Splash möchten Sie ermutigen, diesen wichtigen Schritt für Ihr Kind zu gehen und stehen Ihnen dabei von Anfang an zur Seite.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie in Brandenburg Schritt für Schritt eine Schulbegleitung beantragen, welches Amt zuständig ist und wie wir Sie im gesamten Prozess unterstützen.



Die ersten Schritte zur Schulassistenz
Antrag zu Teilhabe an Bildung - Schritt für Schritt erklärt
Anspruch
Zuständigkeit
Kosten
Begleitung
Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung in Brandenburg?
Anspruch auf Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe haben Kinder und Jugendliche in Brandenburg, die aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Unterstützung benötigen, um gleichberechtigt am Schulunterricht teilzunehmen.
Der Anspruch besteht unabhängig von der Schulform – ob Grundschule, Förderschule oder weiterführende Schule.
Die Schulbegleitung wird als Leistung zur Teilhabe an Bildung gewährt, wenn das Kind Unterstützung beim Lernen, bei der Konzentration oder bei der Bewältigung des Unterrichtsalltags benötigt. In manchen Fällen kann sie auch als Leistung zur Sozialen Teilhabe bewilligt werden, etwa wenn der Schwerpunkt auf der Integration in die Klassengemeinschaft oder der Teilnahme an schulischen Aktivitäten liegt.

Die ersten Schritte zur Schulassistenz
Antrag zu Teilhabe an Bildung - Schritt für Schritt erklärt
Anspruch
Zuständigkeit
Kosten
Begleitung
Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung in Brandenburg?
Anspruch auf Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe haben Kinder und Jugendliche in Brandenburg, die aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Unterstützung benötigen, um gleichberechtigt am Schulunterricht teilzunehmen.
Der Anspruch besteht unabhängig von der Schulform – ob Grundschule, Förderschule oder weiterführende Schule.
Die Schulbegleitung wird als Leistung zur Teilhabe an Bildung gewährt, wenn das Kind Unterstützung beim Lernen, bei der Konzentration oder bei der Bewältigung des Unterrichtsalltags benötigt. In manchen Fällen kann sie auch als Leistung zur Sozialen Teilhabe bewilligt werden, etwa wenn der Schwerpunkt auf der Integration in die Klassengemeinschaft oder der Teilnahme an schulischen Aktivitäten liegt.

Die ersten Schritte zur Schulassistenz
Antrag zu Teilhabe an Bildung - Schritt für Schritt erklärt
Anspruch
Zuständigkeit
Kosten
Begleitung
Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung in Brandenburg?
Anspruch auf Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe haben Kinder und Jugendliche in Brandenburg, die aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Unterstützung benötigen, um gleichberechtigt am Schulunterricht teilzunehmen.
Der Anspruch besteht unabhängig von der Schulform – ob Grundschule, Förderschule oder weiterführende Schule.
Die Schulbegleitung wird als Leistung zur Teilhabe an Bildung gewährt, wenn das Kind Unterstützung beim Lernen, bei der Konzentration oder bei der Bewältigung des Unterrichtsalltags benötigt. In manchen Fällen kann sie auch als Leistung zur Sozialen Teilhabe bewilligt werden, etwa wenn der Schwerpunkt auf der Integration in die Klassengemeinschaft oder der Teilnahme an schulischen Aktivitäten liegt.

Die ersten Schritte zur Schulassistenz
Antrag zu Teilhabe an Bildung - Schritt für Schritt erklärt
Anspruch
Zuständigkeit
Kosten
Begleitung
Wer hat Anspruch auf Schulbegleitung in Brandenburg?
Anspruch auf Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe haben Kinder und Jugendliche in Brandenburg, die aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung Unterstützung benötigen, um gleichberechtigt am Schulunterricht teilzunehmen.
Der Anspruch besteht unabhängig von der Schulform – ob Grundschule, Förderschule oder weiterführende Schule.
Die Schulbegleitung wird als Leistung zur Teilhabe an Bildung gewährt, wenn das Kind Unterstützung beim Lernen, bei der Konzentration oder bei der Bewältigung des Unterrichtsalltags benötigt. In manchen Fällen kann sie auch als Leistung zur Sozialen Teilhabe bewilligt werden, etwa wenn der Schwerpunkt auf der Integration in die Klassengemeinschaft oder der Teilnahme an schulischen Aktivitäten liegt.

Häufige Fragen zum Antrag von Schulbegleitung (FAQ)
FAQ`s
FAQ`s
FAQ`s
FAQ`s
Wie lange dauert die Beantragung von Schulbegleitung?
Die Bearbeitung dauert in Brandenburg durchschnittlich vier bis acht Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung und rechtzeitige Suche von Fachkräften beschleunigt den Prozess. Splash Bildung unterstützt Sie dabei.
Wie lange dauert die Beantragung von Schulbegleitung?
Die Bearbeitung dauert in Brandenburg durchschnittlich vier bis acht Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung und rechtzeitige Suche von Fachkräften beschleunigt den Prozess. Splash Bildung unterstützt Sie dabei.
Wie lange dauert die Beantragung von Schulbegleitung?
Die Bearbeitung dauert in Brandenburg durchschnittlich vier bis acht Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung und rechtzeitige Suche von Fachkräften beschleunigt den Prozess. Splash Bildung unterstützt Sie dabei.
Wie lange dauert die Beantragung von Schulbegleitung?
Die Bearbeitung dauert in Brandenburg durchschnittlich vier bis acht Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Eine frühzeitige und vollständige Antragstellung und rechtzeitige Suche von Fachkräften beschleunigt den Prozess. Splash Bildung unterstützt Sie dabei.
Kann Schulbegleitung auch in der Kita beantragt werden?
Kann Schulbegleitung auch in der Kita beantragt werden?
Kann Schulbegleitung auch in der Kita beantragt werden?
Kann Schulbegleitung auch in der Kita beantragt werden?
Braucht mein Kind eine offizielle Diagnose für Schulbegleitung?
Braucht mein Kind eine offizielle Diagnose für Schulbegleitung?
Braucht mein Kind eine offizielle Diagnose für Schulbegleitung?
Braucht mein Kind eine offizielle Diagnose für Schulbegleitung?
Wer bezahlt die Schulbegleitung?
Wer bezahlt die Schulbegleitung?
Wer bezahlt die Schulbegleitung?
Wer bezahlt die Schulbegleitung?
Kann ich den Träger für die Schulbegleitung selbst wählen?
Kann ich den Träger für die Schulbegleitung selbst wählen?
Kann ich den Träger für die Schulbegleitung selbst wählen?
Kann ich den Träger für die Schulbegleitung selbst wählen?
Wie werden Stundenumfang und Bewilligungsdauer festgelegt?
Wie werden Stundenumfang und Bewilligungsdauer festgelegt?
Wie werden Stundenumfang und Bewilligungsdauer festgelegt?
Wie werden Stundenumfang und Bewilligungsdauer festgelegt?
Was passiert bei Schuljahreswechsel oder Krankheit der Schulbegleitung?
Was passiert bei Schuljahreswechsel oder Krankheit der Schulbegleitung?
Was passiert bei Schuljahreswechsel oder Krankheit der Schulbegleitung?
Was passiert bei Schuljahreswechsel oder Krankheit der Schulbegleitung?

Jedes Kind ist einzigartig – und genauso individuell gestalten wir unsere Unterstützung. Unsere erfahrenen Fachkräfte nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen und der Schule Lösungen, die zu Ihrem Kind passen.
Sie möchten mehr wissen, ein Erstgespräch vereinbaren oder haben konkrete Fragen zu Schulassistenz? Melden Sie sich gerne – wir sind für Sie da. Gemeinsam schaffen wir die besten Voraussetzungen für die Entwicklung und Teilhabe Ihres Kindes.

Jedes Kind ist einzigartig – und genauso individuell gestalten wir unsere Unterstützung. Unsere erfahrenen Fachkräfte nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen und der Schule Lösungen, die zu Ihrem Kind passen.
Sie möchten mehr wissen, ein Erstgespräch vereinbaren oder haben konkrete Fragen zu Schulassistenz? Melden Sie sich gerne – wir sind für Sie da. Gemeinsam schaffen wir die besten Voraussetzungen für die Entwicklung und Teilhabe Ihres Kindes.

Jedes Kind ist einzigartig – und genauso individuell gestalten wir unsere Unterstützung. Unsere erfahrenen Fachkräfte nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen und der Schule Lösungen, die zu Ihrem Kind passen.
Sie möchten mehr wissen, ein Erstgespräch vereinbaren oder haben konkrete Fragen zu Schulassistenz? Melden Sie sich gerne – wir sind für Sie da. Gemeinsam schaffen wir die besten Voraussetzungen für die Entwicklung und Teilhabe Ihres Kindes.

Jedes Kind ist einzigartig – und genauso individuell gestalten wir unsere Unterstützung. Unsere erfahrenen Fachkräfte nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen und der Schule Lösungen, die zu Ihrem Kind passen.
Sie möchten mehr wissen, ein Erstgespräch vereinbaren oder haben konkrete Fragen zu Schulassistenz in Brandenburg? Melden Sie sich gerne – wir sind für Sie da. Gemeinsam schaffen wir die besten Voraussetzungen für die Entwicklung und Teilhabe Ihres Kindes.